Mitgliedschaft
Wir freuen uns auf Deine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein. Mit wenigen Schritten bist Du dabei.
1. Die Beitrittserklärung zur Ortsgruppe Owen des Schwäbischen Albvereins
kannst Du hier Herunterladen und ausfüllen.
2. Bitte sende Deine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an
unseren Vorsitzenden.
Dr. Dieter Butz, Am Galgenberg 12, 73277 Owen
Telefon: 0178-2102345
Mit ihm kannst Du auch alle noch offenen Fragen klären.
Für jedes Mitglied (außer bei Familien- und Partnermitgliedschaften) ist eine eigene Beitrittserklärung erforderlich!
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich; sie gilt für das gesamte Kalenderjahr und den kompletten Gesamtverein. Du giltst also bei jeder Vereinsgliederung (z.B. Ortsgruppe) als Mitglied.
Für unsere Ortsgruppe haben wir festgelegt, dass wir nach maximal zweimaligem „Schnuppern“ eine Mitgliedschaft erwarten.
Weitere Informationen entnimmst Du bitte der
Satzung des Schwäbischen Albvereins.
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein schließt folgende Leistungen mit ein:
- Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins
- kostenloser jährlicher Wanderplan der Ortsgruppe
- kostenlose Zustellung der regelmäßig erscheinenden Mitgliederzeitschrift
»Blätter des Schwäbischen Albvereins« - jährlich eine Ausgabe einer Wanderkarte im Maßstab 1:25000
(die Du aber beim Vorsitzenden abmelden kannst) - eine verbilligte Übernachtung in einem Wanderheim des Schwäbischen Albvereins.
- verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden
- verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der Schwäbische Albverein herausgibt
- bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, gegen Vorlage ihrer DWV-Mitgliedskarte die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine
- DWV-Mitgliedskarte vom Deutschen Wanderverband
Die Mitgliedsbeiträge beim Schwäbischen Albverein setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem Grundbeitrag, welcher dem Gesamtverein für seine Aufgaben zur Verfügung steht
- dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die Aufgaben der Ortsgruppe zur Verfügung steht
Zur Zeit gültige Jahresbeiträge:
- Einzelmitglied: 52,00 €
(Hauptverein: 48,00 € – OG-Zuschlag: 4,00 €)
- Jugendmitglied 27,00 € (bis zur Vollendung des 27. Lj):
(Gesamtverein: 26,00 € – OG-Zuschlag: 1,00 €) - Kindermitglied 13,00 € (bis zur Vollendung des 16. Lj):
(Gesamtverein: 13,00 € – OG-Zuschlag: 0,00 €) - Familienmitglied 69,00 € (Kinder bis einschließl. 27J, Ehepartner, Partnerschaften):
(Gesamtverein: 62,00 € – OG-Zuschlag: 7,00 €) - Alleinerziehende(r) 45,00 € (mit Kindern bis einschl. 27J)
(Gesamtverein: 38,00 € – OG-Zuschlag: 7,00 €) - Körperschaftsmitglied 100,00 €
(Gesamtverein: 75,00 € – OG-Zuschlag: 25,00 €)
Der Beitragseinzug erfolgt im neu vorgeschriebenen SEPA-Lastschriftverfahren.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE97 4980 0000 1086 09
Die Mandatsreferenz ist die Mitgliedsnummer.
Darüber hinausgehende Spenden an den Gesamtverein oder die Ortsgruppe überweist Du bitte separat auf die in der Beitragsrechnung angegebenen Konten.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zum 21. Februar.
Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und muss bis spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich beim Vorsitzenden oder Rechner erfolgen.
